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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PLXMontage GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der PLX Montage GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Auftraggebern.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgrundlage

Grundlage des Vertrages ist ausschließlich das Angebot der PLX Montage GmbH sowie diese AGB.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Mündliche Absprachen, Nebenabreden oder Zusicherungen sind unverbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die PLX Montage GmbH.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot. Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen sind gesondert zu vergüten.

Insbesondere sind folgende Leistungen nicht Bestandteil, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:

• Untergrundprüfung

• Anpassung oder Verstärkung von Baukörpern

• Entsorgung von Verpackungsmaterialien

• Müllentsorgung jeglicher Art

• Bodenaushub sowie Entsorgung von Aushubmaterial

• Beschlagarbeiten und Abdichtungen

Die Abdichtung zur Wand (z. B. Übergänge zur Fassade) ist nicht Bestandteil der geschuldeten Montageleistung. Eine etwaige Abdichtung kann lediglich als unverbindliche und unentgeltliche Serviceleistung erfolgen. Für daraus resultierende Undichtigkeiten oder Folgeschäden übernimmt die PLX Montage GmbH keinerlei Haftung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Sofern nicht anders vereinbart:

• 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung

• 50 % nach Fertigstellung

Der Montagepreis ist unabhängig von etwaigen Produktmängeln in voller Höhe fällig.

Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

5. Ausführung und Termine

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

Witterungsbedingungen, Krankheit, Verzögerungen aus vorherigen Montagen, Verzögerungen durch andere Gewerke oder nicht vorhersehbare Umstände verlängern die Ausführungsfrist angemessen.

Bei Terminverschiebungen besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen:

• Zugang zur Baustelle

• geeigneter und tragfähiger Untergrund

• rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen

Bei Wandmontage ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die Pergola an den vorgesehenen Stellen fachgerecht befestigt werden kann.

Der Auftraggeber ist verpflichtet zu prüfen, ob das Produkt für die baulichen Gegebenheiten geeignet ist und montiert werden kann.

Die PLX Montage GmbH bezieht sich auf die vorab übermittelte Checkliste. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich.

Die Prüfung der Lieferung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit obliegt dem Auftraggeber.

Verzögerungen aufgrund fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

7. Abnahme

Die Leistung gilt mit Abschluss der Montage oder mit Zusendung der Schlussrechnung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel unverzüglich angezeigt werden.

8. Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Gewährleistung ausschließlich für die ordnungsgemäße Montageleistung.

Für gelieferte Produkte übernimmt die PLX Montage GmbH keine Gewährleistung oder Garantie.

Sind Produktmängel vorhanden, ist die Montageleistung dennoch vollständig zu bezahlen.

Die Mängelbeseitigung erfolgt nach Kostenübernahmebestätigung durch den Produkthersteller oder nach dessen Beauftragung.

9. Haftung

Die Haftung der PLX Montage GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Die Haftung ist der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt.

Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.

10. Nachträge und Zusatzleistungen

Zusatzleistungen werden nur vergütet, wenn sie vor Ausführung schriftlich beauftragt wurden.

Zusatzarbeiten werden nach Aufwand berechnet (z. B. 68 €/Stunde zzgl. Material).

11. Kündigung / Stornierung

Bei Stornierung durch den Auftraggeber vor Ausführung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5 % des Auftragsvolumens fällig.

12. Gerichtsstand und Recht

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz der PLX Montage GmbH.

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.